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HERZLICH WILLKOMMEN

 

Wir bieten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistigen und mehrfachen Behinderungen sowie  ihren Angehörigen

-  Einzelbetreuung im häuslichen Bereich bei Verhinderung der Betreuungsperson ( stunden- oder tageweise)

-   Mitbetreuung  von Geschwisterkindern

-   Assistenz bei Arzt-, Therapieterminen, Behördengängen etc.

-   Assistenz bei der Freizeitgestaltung

-   Beratung

-   Gruppenangebote in Sport, Kultur, Entspannung, Bildung etc.

-   Tagesausflüge, Ferien-, Bildungs- oder Urlaubsreisen

 

 

Haben Sie einen Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung?

Bei Pflegeeinstufung übernimmt die Pflegekasse Kosten der Verhinderungspflege auch stunden- oder tageweise. Seit dem 01.01.2012 sind es 1550 ,- € pro Kalenderjahr ( § 39 SGB XI ). Ebenso gehören Sie zum Personenkreis mit Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen ( § 45a SGB XI ).

Aber auch ohne Pflegeeinstufung können Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben, wenn eine demenzbedingte Funktionsstörung, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung dauerhaft zu erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz führt ( § 45a SGB XI ).

Die Kosten für Betreuungsleistungen werden ersetzt, je nach Anspruch 100,- € oder 200,- € pro Monat.

Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden und verfällt im 2. Halbjahr des darauffolgenden Jahres(§ 45b SGB XI). Sie muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Haben Sie Fragen oder wünschen weitere Informationen? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

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