- Einzelbetreuung im häuslichen Bereich bei Verhinderung der Betreuungsperson
- Mitbetreuung von Geschwisterkindern
- Begleitung zu Arzt- oder Therapieterminen, Behördengängen, etc.
- Begleitung zu Freizeitaktivitäten
- Beratung
- Gruppenangebote in Sport, Kultur, Entspannung, Bildung etc.
- Tagesausflüge
- Ferien-, Bildungs- oder Urlaubsreisen
Wenn Sie Anspruch aus der Pflegeversicherung haben, können Sie die Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Selbstzahlung ist möglich.
Aktuelle Gruppenangebote entnehmenen Sie bitte hier…